Offshore Großbritannien

Steueroase Großbritannien

- Fläche: 244108 qkm
- Hauptstadt: London
- BIP je Einwohner: 34700 EUR
- Arbeitslosigkeit: 5,4 Prozent
- Einwohner: 60,3 Millionen
- Sprache: Englisch
- Währung: Pfund Sterling
- Inflation: 2,2 Prozent

Trotz Bankenrettung erwarten die Briten eine lange Rezession. Alle Indikatoren für die britische Wirtschaft zeigen Ende 2008 nach unten. Die Finanzdienstleister haben als Konjunkturlokomotive ausgedient. Auf dem Immobilienmarkt sind die Korrekturen schmerzhaft, die Hauspreise sind im Durchschnitt um ein Achtel gefallen. Die Abschwächung des Pfund Sterling zeigt keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Arbeitslosenzahlen steigen an und der private Konsum stagniert. Wie der Bankensektor müssen die privaten Haushalte nun ihre im europäischen Vergleich enorm hohe Verschuldung reduzieren. Das wird Jahre dauern. Im langen Boom seit Anfang der 90er-Jahre lebten die Briten über ihre Verhältnisse. Im Vertrauen auf ewig steigende Hauspreise verschuldeten sich die Haushalte immer mehr. Doch mit der Finanzkrise drehten die Banken den Kredithahn zu, gleichzeitig schossen die Preise für Lebensmittel und Energie in die Höhe. Die Briten müssen das Sparen neu entdecken.
Dennoch, in Europa ist Großbritannien für Investoren erste Wahl. Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren mehr ausländische Direktinvestitionen angezogen. Der Bestand ist inzwi schen auf über 750 Milliarden Euro angewachsen. Weltweit stehen nur die USA besser da, wie die Welthandelskonferen UNCTAD jüngst festgestellt hat. Warum? Weil Großbritannien nicht nur als Absatzmarkt interessant ist, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen und ein positives Umfeld für ausländische Unternehmen bietet. Nach über einem Jahrzehnt Wachstum ist die britische Wirtschaft mittlerweile die zweitgrößte in Europa und global auf Platz vier vorgerückt. Die Zuwachsraten lagen dabei regelmäßig über dem EU-Durchschnitt. Für die kommenden Jahre wird ein Wachstum von voraussichtlich 1,75 bis 2,25 Prozent prog-, nostiziert. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass Großbritannien auch der aktuellen Krise an den internationalen Finanzmärkten trotzen kann. Dennoch bleiben Blessuren nicht aus: Immer mehr: Verkaufsschilder werden an die Häuser genagelt, im Bankenbereich drohen bis zu 40000 Stellenstreichungen. Doch das Land is in zahlreichen Zukunftsbranchen bestens aufgestellt. Weltweit. führende Forschungsnetzwerke sowie die vier besten europäischen Universitäten liegen in Großbritannien.
Für Ausländer aber lässt es sich auf der Insel gut leben: Steile Felsklippen, weite Strände, sanft geschwungene Hügellandschaften, glasklare Seen, windgepeitschte Hochmoore, herrschaftliche Landsitze, urige Pubs, prasselnde Kaminfeuer oder gastfreundliche Tee- und Whiskeytrinker. Und London ist die aufregendste Stadt Europas. Deren kosmopolitische Ausstrahlung ersetzt Weltreisen, gleichzeitig ist sie jedoch Spiegelbild britischen Wesens und englischer Lebensart. Wenn man dann als Deutscher auch noch in Großbritannien seinen Wohnsitz nimmt, ist man in der Heimat alle
Steuern los. Möglich wird das durch drei Besonderheiten:
- Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen,
- der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence” und „Domicile” und
- die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen.
Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domide”. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident” sein, aber in Großbritannien kein „Domicile” haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!). Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).

Wichtig: Es gibt kein DBA Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer.

Drakonische Steuereintreiber — auch bei Ausländern
Großbritannien ist kein Niedrigsteuerland mehr, der Druck, die britischen Staatskassen zu füllen, ist erheblich. Seit zwei Jahren verfolgt das britische Finanzministerium daher die Politik, systematisch Schlupflöcher im Steuersystem zu schließen. Dabei schränkt es nicht nur illegale Steuerhinterziehung, sondern auch legale Steuervermeidung ein. Sondereinheiten der Finanzbehörden wurden geschaffen, die sich bestimmte Unternehmen, Besserverdienende und in Großbritannien steuerpflichtige Ausländer vorknöpfen, um Steuern einzutreiben. Die Steuervorschriften werden dabei immer enger ausgelegt. Unternehmen und Vermögende müssen darlegen, wie sie vorgehen, um Steuern zu vermeiden. Davon betroffen sind auch in Großbritannien tätige Ausländer, die nur das britische, nicht aber das Welteinkommen in Großbritannien versteuern müssen. Von dieser legalen Praxis versuchen die britischen Finanzbehörden immer öfter abzuweichen, mit dem Ziel, die Steuerbasis auf das gesamte Welteinkommen auszuweiten. Es ist also wohl nur (noch) eine Frage der Zeit, bis die oben angeführten Steuerprivilegien für Ausländer hinfällig werden. Vorsicht ist bereits heute angesagt.

Großbritannien für Investoren
Großbritannien lockt ausländische Investoren mit einem milden Investitionsklima. Neben den im EU-Vergleich niedrigen Standortkosten und einem stark deregulierten Arbeitsmarkt gilt seit 1999
ein Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 300000 Pfund zahlen sogar nur 20 Prozent.
Als Offshore-Gesellschaften eignen sich die Rechtsformen der „Non Resident Company” sowie der „International Headquarte Company” (IHC). Bei einer Non Resident Company müssen Geschäftsführer und Eigentümer in einem Land ansässig sein, mit dem Großbritannien ein DBA unterhält. Das kann dann im Einzelfall zu einer Steuerbefreiung sämtlicher ausländischer — „NonUK” — Einkünfte führen.
Beispiel: Großbritannien unterhält mit Portugal ein DBA. Wird nun’ eine britische Non Resident Company von Madeira aus gesteuert,. ist diese weder auf Madeira noch in Großbritannien steuerpflichtig. Bei einer International Headquarter Company, bei der mindestens 80 Prozent der Unternehmensanteile von Nichtansässigen gehalten werden, werden beispielsweise ausländische Dividendeneinnahmen steuerlich begünstigt, da die im Ausland entrichteten Steuern voll gegen die UK-Steuer angerechnet werden können.
Weitere Informationen für Unternehmen, die den Schritt nach Großbritannien planen, bietet die britische Wirtschaftsförderung.
 
Was Ausländer steuerlich wissen müssen
Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.
Weitere Aspekte:
Nach 17 von 20 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence” in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden.
Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden. Wer also aus Deutschland nach Großbritannien zieht, sollte nach fünf Jahren einen Trust gründen.
Ausländer sollten steueroptimiert denken
Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch eine britische Steuerberatungskanzlei ist Großbritannien eine Steueroase für Personen, deren „Domicile” außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence” und „Domicil” liegt darin, das „Domicil” voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.
 

Checkliste: Resident non Domiciled — was muss steuerlich beachtet werden?

Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB
Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit — ausgeübt in GB
Für Auslandseinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen
Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB
Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:
- Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)
- Reines Kapitalkonto (2)
- Kapitalgewinnkonto (3)
- Kapitaleinkünftekonto (4)

Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge

Steuerliche Konsequenz
Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.

Planungsschritte
In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.

Offshore Gibraltar

Gibraltar

- Fläche: 6,5 qkm
- Hauptstadt: City of Gibraltar
- BIP je Einwohner: 30000 EUR
- Arbeitslosigkeit: 13,9 Prozent
- Einwohner: 30000
- Sprachen: Englisch, Spanisch
- Währung: Gibraltar Pfund
- Inflation: k.A.

Der 7 qkm große Staat im Süden der Iberischen Halbinsel gehört seit über 300 Jahren als Kronkolonie zum Vereinigten Königreich Großbritannen. Er hat für das Innere eine Selbstverwaltung, für Verteidigung und Außenpolitik ist London zuständig. Nach wie vor müssen jedoch alle vom Council of Ministers erlassenen Gesetze von der englischen Königin bestätigt werden, um in Gibraltar rechtskräftig zu werden. Die Kolonie zählt mittlerweile 20 Banken und rund 75000 Offshore-Gesellschaften, die sich vornehmlich aus dem englischen und asiatischen Raum dort niedergelassen haben. Gibraltar bietet vor allem Investoren aus Asien die Möglichkeit, sich über die Kronkolonie den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu verschaffen. Gibraltar erfüllt die OECD- und FATF-Standards.
Weitere Vorteile im Umfeld: 300 Sonnentage im Jahr, 60 Golfanlagen, Mittelmeer- und Atlantikküste, anhaltender Immobilienboom, sechs Millionen Besucher, mehrere internationale Flughäfen (Gibraltar, Malaga, Jerez, Sevilla). Vertraulichkeit wird uniform angewendet, der Informationsaustausch mit anderen Ländern ist gesetzlich eingeschränkt und auf von Gibraltar anerkannte Vergehen beschränkt.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine
Politische Risiken: Derzeit keine, Spanien erhebt jedoch Hoheits-
Verordnungen
Rechtssystem: Englisches Common Law, ergänzt durch lokale Patentschutz: Muss über Großbritannien registriert werden Wohnsitznahme: Alle EU-Einwohner zunächst sechs Monate,
dann kann um fünf Jahre bzw. unbeschränkt verlängert werden.

Steuern: jährlich. Ansässige Personen: Keine Steuern auf Kapitalanlagen. Limited Company: Pauschal 225 Pfund (IGIP = 1 = 1,40
Inhabern größerer Vermögen bietet sich Gibraltar als Steuerwohnsitz an (High Network Individual Tax Status). Gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale zwischen 14 000 GBP bis 20 000 GBP, dem Nachweis eines persönlichen Gesamtvermögens von mindestens zwei
nen GBP, einem Wohnsitz in Gibraltar (Miete oder Kauf) und einem,
Aufenthalt von 30 Tagen jährlich fallen keine weiteren Steuerbelastungen bei Einkommen, Erträgen, bei Erbschaften oder beim Vererben und Schenken an. Einmalige Gebühr für den „Individual Status”: 1 000 GBP. Knapp 1 000 vermögende Weltbürger haben bereits den Gibraltar-Pass.Exempted Company: Steuer- und konzessionsfrei, wenn sie in Gibraltar nur mit außerhalb der Kronkolonie angelegten Vermögenswerten handelt oder diese verwaltet. Generell gilt: Keine Kapitalertrag-, Erbschaft-, Vermögen- und Mehrwertsteuer.
 
Gibraltar gesellschaftlich
Für ausländische Investoren ist die Exempted Company die einzig sinnvolle Gesellschaftsform. Sie ist von Steuern und Konzessionen befreit, wenn sie im Inland nur mit außerhalb der Kronkolonie angelegten Vermögenswerten handelt oder diese verwaltet.
Voraussetzungen für die Exempted Company: Staatsbürger Gibraltars oder Ansässige dürfen keine Anteilseigner sein. Es dürfen keine Geschäfte in Gibraltar oder mit in Gibraltar Ansässigen getätigt werden. Es dürfen keine Anteilsübertragungen ohne vorliegende Genehmigung vorgenommen werden.
Die Exempted Company kann durch zwei Personen, von denen jede mindestens einen Gesellschaftsanteil halten muss, gebildet werden. Die Gründung selbst wird über einen Barrister oder Solicitor of the Supreme Court abgewickelt. Die Namen der Gesellschafter müssen offen gelegt und alle späteren Anteilsverkäufe behördlich genehmigt werden. Diese Gesellschaftsform eignet sich also insbesondere für Trusts, da die Geheimhaltungsinteressen der Begünstigten gewahrt bleiben.
Gibraltar gesellschaftlich Gesellschaftskapital: 100 Pfund
Gründungsdauer: eine Woche
Gründungskosten: Registrierung: 1 300 Euro; jährliche Verwaltungsgebühr: 950 Euro; Antrag auf Steuerbefreiung: 250 Euro; jährliche Steuer im Voraus: 280 Euro; Generalvollmacht (pro Person): 230 Euro.
Laufende Kosten: jährliche Steuerbefreiungsgebühr: 280 Euro; jährliche Verwaltungsgebühr: 750-1 000 Euro; Stellung eines nominellen Direktors: 750-1 000 Euro; notarisierte Geschäftsführungsvollmacht: 230 Euro; Treuhänder, falls erforderlich: 1 000 Euro.
Um die Direktive 90/435 der EU ausnutzen zu können — sie besagt, dass Dividenden, die eine EU-Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft entrichtet, nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, solange die empfangende Muttergesellschaft keinen steuerbefreiten Status besitzt —, wurde 1992 die Rechtsform der Holding Company ins Leben gerufen. Sie zahlt eine Körperschaftsteuer in Höhe von 35 Prozent auf sämtliche Gewinne mit Ausnahme der erhaltenen Dividenden. Für auszuzahlende Dividenden wird eine Quellensteuer von einem Prozent erhoben.
Exempted Companies werden pauschal p.a. mit 450 Pfund besteuert. Sie können sich, insbesondere für Holdinggesellschaften unter anderem in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Österreich, auszahlen, da diese auf Erträge, die ihnen von Offshore-Tochtergesellschaften zufließen, erheblich weniger Steuern zahlen, sofern sie nachweisen, dass die Tochtergesellschaft in ihrem Sitzland einer — wenn auch geringeren — Einkommensteuer unterlag. Gänzlich von den Steuern befreit sind Non Resident Companies und Trusts. Um nicht als Gründungsgesellschafter im Gründungsregister erfasst zu werden, bietet es sich an, die Gesellschaft über eine dort ansässige Bank gründen und registrieren zu lassen und sich die Anteile dann nach Gründungsvorgang übertragen zu lassen.
Kommen Trusts etwa bei der Nachlassplanung zum Einsatz, fallen bei Begünstigten, die nicht aus Gibraltar stammen, keine Steuern an. Die übertragung der dinglichen Ansprüche kann es dem Trust ermöglichen, die klassischen Nachlass-Probleme (Pflichtteile) von Jurisdiktionen im Zivilrecht zu umgehen. Auch ermöglichen sogenannte „Flee Clauses” einen Vermögenstransfer in eine andere Jurisdiktion.
Doppelbesteuerungsabkommen: Keine, es gibt auch keine Abkommen über den Austausch steuerbezogener Daten. Die Kronkolonie steht jedoch unter massivem Druck der EU, diesbezüglich stärker zu kooperieren.
Lebenshaltungskosten: Niveau wie Großbritannien, teurer Immobilienmarkt. Von den EU-Bestimmungen wendet Gibraltar nur jene Normen an, die dem Einschleusen krimineller Gelder Schranken setzen, man legt Wert auf Seriosität und Qualität. Doch es wird darüber nachgedacht, den Informationsaustausch mit der EU zu intensivieren. Für Anleger ist von Vorteil, dass im Finanzbereich alle Dienstleistungen strengen und effektiven Vorschriften unterliegen.

Spanische Immobilien über Gibraltar finanzieren und verwalten
Wer einen (Zweit-)Wohnsitz in Südspanien, beispielsweise an der Costa del Sol, hat, für den bietet sich eine Kontoverbindung in Gibraltar an. Die Finanzinstitute sind darauf spezialisiert, bei der Errichtung und Verwaltung von Treuhandvermögen über Trusts behilflich zu sein. Auch Offshore-Gesellschaften lassen sich über sie gründen und Immobilienkäufe und -verkäufe abwickeln. Das garantiert dem Eigentümer nicht nur ein Höchstmaß an Vertraulichkeit, er erzielt dadurch zudem Steuervorteile bei der Vermögen-, Grunderwerb-, Wertzuwachs-, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Abzuwarten bleibt, wie sich der künftige Status der Kronkolonie entwickelt. Spanien möchte die Hoheit über den Affenfelsen und seine Bewohner zurückerhalten.

Offshore Frankreich

Offshore Frankreich

- Fläche: 551 700 qkm
- Hauptstadt: Paris
- BIP je Einwohner: 31 700 EUR
- Arbeitslosigkeit: 8,1 Prozent
- Einwohner: 63,8 Millionen
- Sprache: Französisch
- Währung: Euro
- Inflation: 2,0 Prozent

Die Exporterfolge weniger Konzerne überdecken, dass die mittelständische Industrie Frankreichs im internationalen Vergleich immer weiter zurückfällt. Dies hemmt zunehmend das Wachstum der gesamten Wirtschaft. Derzeit hadern die Franzosen mit sich selbst. Nicht nur die Exportschwäche wird als Makel der Nation, empfunden. Ein Wandel im Mix der Konjunkturträger ist angesagt Fungierte jahrelang der Konsum der privaten Haushalte als Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung, übernimmt zunehmend die In dustrie die Rolle des lahmenden Zugpferdes. Sie trifft der starke Euro stärker als etwa den Nachbarn Deutschland. Dazu komme höhere Arbeitskosten und eine geringere Produktivität. Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben werden nicht beherzt angegriffen. Das Wachstum wird — so die Prognosen der Wirtschaftsinstitute deutlich langsamer werden. Auch mit der Kaufkraftentwicklung sind die Bürger nicht zufrieden, ebenso wenig mit dem Wirtijii schaftswachstum, weil sie damit auf den Kellerplätzen des Euro-i Raumes liegen. Die Folge: 63 Prozent der Franzosen verbringen: ihre Ferien, wie eine Untersuchung von Ipsos im Auftrag von Europ Assistance ergab, im eigenen Land. Dieser Anteil ist höher als bei den Italienern, Spaniern, Briten, Deutschen, Belgiern und Österreichern. Und sie geben weniger Geld aus, denn die allgemeine Preissteigerung verringert die finanziellen Möglichkeiten. Hohe Sozial-’i abgaben, hohe Körperschaft- und Gewerbesteuer und das scharfe Kündigungsrecht sind keine Magneten für in- und ausländische Investoren. Der neue Präsident hat kurz nach Amtsantritt bereits erste Konsequenzen gezogen. Steuersenkungen im Umfang von rund 15 Milliarden Euro sollen Investitionen und Konsum an kurbeln.

Und immer noch gilt: Alle Wege führen in Frankreich nach Paris. Das ist trotz aller Dezentralisierungsbemühungen eine Wahrheit im Zentralstaat Frankreich. Nach der jüngsten Untersuchung des Statistikamtes Insec werden in dem die Hauptstadt umgebenden Großraum ile-de-France 28,3 Prozent des BIP erwirtschaftet. Das Bruttoinlandsprodukt beträgt in der ile-de-France fast 40 000 Euro, während die nächststärkste Wirtschaftsregion Rhöne-Alpes nur auf 25 500 Euro kommt. Korsika ist nach der Statistik die ärmste Region Frankreichs (20149 Euro). Bei den Wachstumsraten des BIP je Kopf führen indes die westfranzösischen Regionen die Rangliste an: Bretagne, Pays de la Loire, Poitou-Charantes, Aquitaine und Midi-Pyrenees weisen überdurchschnittliche Werte auf.
Frankreichs Charme ist Ausländern nicht entgangen. Frankreich ist das begehrteste Urlaubsland der Welt vor Spanien. 68 Millionen Touristen kamen 2007. Da es problemlos möglich ist, Chalets, Appartements oder alte Bauernhäuser zu kaufen, erlebt das Nachbarland eine friedliche Invasion von Engländern, Niederländern, Skandinaviern, Schweizern und Deutschen. Dabei können die Neuankömmlinge, selbst wenn sie eine Immobilie besitzen, in den ersten beiden Jahren als nicht ansässig behandelt werden. Nach französischem Recht gelten Ausländer erst dann als ansässig, wenn sie ihr Domizil in Frankreich haben, dort überwiegend ihre Einkünfte verdienen oder Frankreich das Zentrum ihrer Wirtschaftsinteressen ist.
 
Wie Ausländer besteuert werden
Ausländer mit Wohnsitz und Domizil in Frankreich müssen ihr weltweites Einkommen dort versteuern. Man genießt also die Vorteile des Splitting. Die Einkommen des Steuerpflichtigen, seiner Frau und seiner Kinder werden addiert und dann durch einen bestimmten Faktor dividiert — Ehepaar Faktor 2, für jedes abhängige Kind zuzüglich 0,5. Die anfallende Steuer wird mit der Gesamtzahl multipliziert, woraus sich die tatsächliche Steuerlast zwischen fünf und max. 54 Prozent ergibt. Privatpersonen mit Grundbesitz unterliegen einer lokalen Grundsteuer, die anteilsweise auf dem Einkommen basiert Daneben gibt es für Ansässige seit 1989 eine Vermögensteuer. Hier kommen für nicht Ansässige nur französische Werte in Betracht, d einen Grundfreibetrag von 720000 Euro übersteigen. Dann: 0,5 bis 1,8 Prozent.
 
Für nicht Ansässige gibt es weitere Ausnahmen:
- Betriebsvermögen oder Anteile an Personengesellschaften, sofern der Steuerpflichtige/Teilhaber vorrangig für die Gesellschaft arbeitet; Anteile an Kapitalgesellschaften sind befreit,
wenn dem Steuerpflichtigen mindestens 25 Prozent des Kapitals gehören und er im Unternehmen tätig ist
- Antiquitäten, Kunstobjekte, Patente, Urheberrechte, Renten, Pensionen sowie langfristig gepachtete Forst- und Agrarflächen
- Finanzanlagen, außer Aktien von Gesellschaften, deren Vermögen zu über 50 Prozent aus inländischen Immobilien besteht
- Immobilienbesitz in bestimmten Staaten, mit denen Steuerabkommen bestehen

Beim Immobilienkauf wird eine Grunderwerbsteuer fällig. Diese beträgt für privat genutzte Immobilien maximal 6,33 Prozent, für gewerbliche Immobilien 4,89 Prozent. Bei Neubauten entfällt die Grunderwerbsteuer, dagegen wird eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent fällig.
Frankreich erhebt also in der Praxis für Ausländer, auch wenn sie dort ansässig sind, gar nicht so hohe Steuern, wie viele meinen. Daher ist es zur Wohnsitznahme — auch als Alterssitz — unbedingt empfehlenswert. Doch bei länderübergreifenden Schenkungen und Erbschaften mit Vermögenswerten in Frankreich kommt es immer wieder zur Doppelbesteuerung in Deutschland:
- Doppelte unbeschränkte Steuerpflicht: Bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht kann ein deutscher Staatsangehöriger, der sich in Frankreich niedergelassen hat, einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern für die Dauer von fünf Jahren unterworfen sein.
- Nicht-Anrechnung in voller Höhe der im Ausland gezahlten Steuer: Im Ausland gezahlte Steuer kann in Deutschland nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Die Steuer kann nur dann angerechnet werden, wenn diese auf einem Vermögenswert errechnet wird, der nach dem deutschen Steuerrecht als „Auslandsvermögen” gilt.

Steueroptimierter Immobilienkauf
Oft ist es vorteilhaft, die Immobilie durch eine sogenannte „Societe Civile Immobiliere (SCI)” zu halten. Damit vermeidet man im Todesfall eine Splittung der Erbschaft, wie es bei ausländischem Immobilienbesitz sonst immer vorkommt. Und da in Frankreich solche Gesellschaften eine sehr große Vertragsfreiheit zulassen, können zahlreiche Vorkehrungen in der Satzung geregelt werden. So kann man beispielsweise sich und seine Ehefrau als unwiderrufbare Geschäftsführer dieser Gesellschaft ernennen, so dass Kinder oder Personen, die man im Todesfall begünstigen möchte, schon zu Lebzeiten über Anteile der Gesellschaft verfügen können. Man kann sogar die Mehrheit der Gesellschaftsanteile übertragen, ohne dass die Geschäftsführung das Sagen über die Immobilie verliert. Eine progressive Übertragung der Anteile ermöglicht zudem, von den verschiedenen Steuerermäßigungen und Reduzierungen zu profitieren, die alle zehn Jahre in Frankreich neu aufgebraucht werden können. Eine sukzessive Übertragung zu Lebzeiten kann somit zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Wenn ein deutscher Steuerpflichtiger Bankkonten oder Forderungen hinterlässt, deren Schuldner in Frankreich ansässig ist, können die Erben die in Frankreich für die Übertragung dieser Güter bezahlten Steuern in Deutschland nicht absetzen. Auch ist die Anrechnung nur auf die in Deutschland für dieses Auslandsvermögen geschuldete Steuer möglich. Ein Erbschaft-Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich soll diesem steuerlichen Unsinn jetzt ein Ende setzen. Das DBA enthält eine Infornnationsaustauschklausel sowie eine Klausel zur Kooperation bei Steuerforderungen.
 
Nach Frankreich der Pleite wegen
In Deutschland dauert es zwischen sieben und neun Jahren, bis man als Schuldner eine Restschuldbefreiung erlangt. In Frankreich muss der Schuldner je nach Komplexität und angerufenem Gericht hingegen mit nur neun bis 18 Monaten rechnen. In Deutschland muss der Schuldner während der sechsjährigen Wohlverhaltensphase eine zumutbare Arbeit annehmen, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abtreten und zumindest ernsthaft versuchen, einen Teil der Gläubigerforderungen zu erfüllen. In Frankreich gibt es diese Auflagen nicht, dafür müssen andere Hürden genommen werden.
Der Ausweg aus der Schuldenfalle beginnt für einen Bankrotteur aus Deutschland zunächst mit der Verlegung seines Erstwohnsitzes nach Frankreich. Diese Übersiedlung wird geprüft und sollte daher nicht fingiert sein. Der Lebensmittelpunkt muss zwingend in Frankreich sein, denn das französische Insolvenzrecht gilt nur für in Frankreich lebende Bürger. Auch läuft man Gefahr, dass eine französische Schuldbefreiung von einem deutschen Gericht nachträglich aberkannt wird. Nach etwa 16 Monaten Aufenthalt in Frankreich, frühestens nach dem ersten Steuerbescheid, kann das französische Insolvenzverfahren beginnen, sofern bestimmten Forderungen nachgekommen wird. Dazu gehören u.a.: Ein Nachweis der französischen Industrie- und Handelskammer, dass keiner selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nachgegangen wird, die letzte Steuererklärung, der jüngste Steuerbescheid sowie aktuelle Lohnbescheinigungen, ein französischer Mietvertrag, ein Nachweis über Mietzahlungen und andere Belege, die dokumentieren, dass man seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat. Weiter müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die dem Gericht helfen, die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit festzustellen. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter prüft dann Verbindlichkeiten und bestehendes Vermögen. Auf Basis seines Berichts entscheidet das Gericht schließlich über das Verfahren.
Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für jene, die zwar überschuldet sind, allerdings noch über Vermögen verfügen — etwa in Form von Grundbesitz. Denn während der Wohlverhaltensphase in Deutschland unterliegt ihr Vermögen inklusive eines vorhandenen Immobilienbesitzes einem Treuhänder — sie selbst können darüber nicht verfügen. In Frankreich gibt es diese Beschränkung nicht. Frankreich ist somit für private Schuldner besonders attraktiv. Unabdingbare Voraussetzung ist aber, dass man am besten gleich mit der ganzen Familie nach Frankreich zieht. Stellt sich heraus, dass der Wohnsitz nur auf dem Papier besteht, wird das gesamte Verfahren hinfällig. Doch für mehr als 90 Prozent der Ratsuchenden bei französischen Anwälten kommt ein Umzug nicht in Frage. Und professionelle Pleitiers sind auch in Frankreich nicht gerne gesehen. Hüten sollte man sich auch vor den vielen Kleinanzeigen in Zeitungen: „Frankreich-Insolvenz”, „Schuldenfrei in zwölf Monaten” — diese Pauschalpakete sind in der Regel unseriös und Geldverbrennung. Betroffene, die unter 100000 Euro Schulden haben, sollten besser gleich zum Schuldnerberater
gehen.

Frankreich bereitet derzeit eine Reform der Einkommensteuer vor, die das Land wettbewerbsfähiger machen soll. Im Mittelpunkt steht eine Vereinfachung des Systems.

Offshore Grönland

Grönland

- Fläche: 2166086 qkm
- Einwohner: 56900
- Hauptstadt: Nuuk
- Sprache: Inuit, Dänisch
- BIP je Einwohner: 24075 EUR
- Währung: Dänische Krone
- Arbeitslosigkeit: 7,3 Prozent
- Inflation: 2,3 Prozent

Nach fast 300 Jahren unter dänischer Herrschaft steuert auch Grönland auf die Unabhängigkeit zu. Das Land soll schon bald — bis auf die Außenpolitik — alle Angelegenheiten selbst regeln und sogar allein über seine Bodenschätze verfügen. Allein Grönlands Ölvorkommen sollen bis 1 000 Milliarden Euro wert sein. Grönland profitiert vom Klimawandel. Die Erwärmung wird den Zugang zu bestimmten Gegenden erleichtern. Dann kann dort besser gefischt und vor allem nach Öl und Gas gesucht werden. Der US Geological Survey erwartet die größten ungenutzten Ölreservoire der Erde in der Grönländischen See — und zwar im Osten. Dort, wo das Eis derzeit schnell zurückgeht.

Offshore Färöer-Inseln

Färöer-Inseln

- Fläche: 1398,9 qkm, 18 Inseln, davon 17 bewohnt
- Einwohner: 48280
- Hauptstadt: Törshavn
- Sprachen: Färöisch, Dänisch
- Inflation: k.A.
- Währung: Färörische Krone

Die 18 Färöer-Inseln im Nordmeer zwischen Schottland und Island (430 km südlich) gehören zu Dänemark, verwalten sich aber selbst. Es gibt etwa 70 000 Schafe, aber nur rund 48 000 Menschen auf den gras- und regenreichen Schafinseln, die im neunten Jahrhundert von Norwegen aus besiedelt wurden. Fast 90 Prozent der Färinger sind evangelisch-lutherischen Glaubens, viele von ihnen sind sehr fromm. Man achtet penibel auf eine korrekte Auslegung der Bibel — Homosexuelle sind unerwünscht. Haupteinnahmequellen sin Fischfang und Fischverarbeitung.
Steuerlich bieten sie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Sätze von 15 bis 25 Prozent. Darüber hinaus können (internemen auf den Färöer-Inseln und Grönland die Vorteile der vom königlichen Mutterland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in vollem Umfang nutzen. Dem stehen weite Wege und die frostigen Temperaturen vor Ort entgegen — sie lassen sehr schnell auch kühnste Steuerersparnis-Konstruktionen abkühlen.
 
Faröer — neue Steueroase im Nordatlantik?
Nichtsdestotrotz liebäugeln die Faröer damit, sich von Kopenhagen völlig loszulösen. Ein solcher Schritt hätte womöglich Signalwirkung. Auch Grönland denkt darüber nach, sich von Dänemärk zu lösen. Die Faröer planen, sich — wie Liechtenstein — als Steueroase innerhalb der EU und EFTA zu etablieren. Bereits seit 2006 bildet die Inselgruppe einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit Island. Eigene Handelsabkommen wurden mit der EU, Norwegen und der Schweiz abgeschlossen. Die Region war zuletzt bei der Steueroasen-Diskussion ins Bewusstsein der Diplomatie gerückt. Denn die Faröer sind als nahezu einzige Region des Kontinents nicht von der europäischen Zinsbesteuerung betroffen. Noch ist Fisch praktisch das einzige Exportprodukt.
Die Faröer, deren Lebensstandard um ein Fünftel unter dem Dänemarks liegt, suche nach zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten. Die Steueroase Liechtenstein soll Vorbild sein. Die Bauern zwischen Ruggell und Balzer haben es den Fischern in der Nordsee vorgemacht, wie man innerhalb kürzester Zeit ganz ohne Bodenschätze zu Wohlstand kommt.

Offshore Dänemark

Dänemark

- Fläche: 43 096 qkm
- Einwohner: 5,4 Millionen
- Hauptstadt: Kopenhagen
- Sprache: Dänisch
- BIP je Einwohner: 34520 EUR
- Währung: Dänische Krone
- Arbeitslosigkeit: 3,8 Prozent
- Inflation: 2,0 Prozent
 
Wie schafft ein kleines Land ohne wesentliche Bodenschätze wirtschaftliche Erfolge, von denen seine großen Nachbarn träumen? Eine wichtige Antwort dürfte in der Fähigkeit liegen, einen flexib len Arbeitsmarkt mit einem festgefügten sozialen Sicherheitsnetz zu verbinden, also eine bürgerliche Wirtschaftspolitik mit einer sozialdemokratischen Sozialpolitik. Dazu kommt der Geist des beständigen Aufbruchs. Aber: Dänemark ist nach Russland und Norwegen auch drittgrößter Ölproduzent Europas. Und die dänische Schifffahrt schreibt Erfolgsgeschichte. Vor allem in der Containerfracht sind die Dänen mit Abstand Weltmarktführer. Die globale Erderwärmung könnte der Insel Grönland und damit Dänemark schon bald zu einer zusätzlichen Einnahmequelle verhelfen. Im Meer vor Nordwestgrönland werden Ölvorkommen im Umfang von bis zu 110 Milliarden Barrel Öl vermutet. Das wären die viertgrößten Vorkommen der Welt — in der Größenordnung des Iraks.
Außerdem erwarten die Geologen umfangreiche Erdgas-Lagerstätten in dem Gebiet. Durch die steigenden Temparaturen ist das Eis in den dortigen Gewässern in den vergangenen fünf Jahren so rapide zurückgegangen, dass Rohstoffvorkommen einfacher erschlossen werden können. Den vermuteten Ölreichtum will die dänische Regierung — Grönland ist politisch autonom, gehört aber zu Dänemark — möglichst bald in Bares verwandeln. Dänemarks Finanzpolitik wird durch die reichlich fließenden Steuereinnahmen aus der Erdölförderung genährt.
Dennoch: Dänemark rutscht 2008 als erster Staat Europas in die Rezession. Ursache dafür sind starke Rückgänge beim privaten Verbrauch und den Ausgaben der öffentlichen Hand. Neben hohen Sprit- und Lebensmittelpreisen hatten u.a. steigende Kreditzinsen die Dänen zu Sparsamkeit gezwungen. Auch hat die internationale Finanzkrise die dänische Wirtschaft härter getroffen als erwartet. Mit Steuersenkungen will die Regierung dem entgegenwirken.
 
Was das Königreich ausländischen Investoren bietet Seit 1999 ist in unserem nördlichen Nachbarland ein Gesetz in Kraft, das es auch deutschen Unternehmen erlaubt, Gewinne steilerfrei über eine dänische Holdinggesellschaft auszuschütten. Sokann zum Beispiel eine deutsche GmbH eine dänische Holding- GmbH gründen, die als Muttergesellschaft mindestens 25 Prozent. an der deutschen Tochtergesellschaft hält. Die deutsche Produktions-GmbH schüttet die Gewinne an die dänische Holdinggesellschaft aus. Nach dem DBA Deutschland/Dänemark bleibt die Gewinnausschüttung steuerfrei. Die dänische Holding kann ihrerseits wiederum von einer ausländischen Muttergesellschaft beherrscht werden. Die Muttergesellschaft der Holding-GmbH kann ihren Sitz ebenfalls im Land der Produktions-GmbH haben. Auch dieser Ausschüttungsvorgang beurteilt sich nach dem jeweiligen DBA, so dass auch hier Gewinnausschüttungen in der Regel steuerfrei bleiben.
Abgerundet werden die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften in Dänemark durch ein dichtes Netz abgeschlossener DBA und dem Fehlen einer Transaktionssteuer, wie es sie beispielsweise in den Niederlanden gibt. Aber auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen unterliegen’. gleichermaßen den Steuerfreistellungsvorschriften. Einbehaltene deutsche Quellensteuer fällt entweder nicht an oder kann zurückverlangt werden. Grundkapital der dänischen Holding-Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH: 15000 Euro. Dauer der Gesellschaftsgründung: wenige Wochen.
Das Bemühen des dänischen Gesetzgebers, das nationale Steuerrecht der stetig fortschreitenden Internationalisierung der Märkte anzupassen, zeigt, dass in Dänemark eine grenzüberschreitende Organschaft anerkannt wird. Infolgedessen können Verluste ausländischer Tochtergesellschaften die körperschaftsteuerliche Be messungsgrundlage und damit die Steuerbelastung der dänischen Muttergesellschaft vermindern, während spätere Gewinne grundsätzlich zu einer Nachversteuerung führen.

Offshore Campione

Offshore Campione

Für Deutsche ist die Schweiz ein Steuerparadies. Doch ganz im Süden des Tessins gibt es ein „Super”-Paradies: Die nur 2,62 qkm große italienische Enklave am Luganer See „Campione d’Italia”, ein ehemaliges Fischerdorf. Sie hat rund 3000 Einwohner und gehört staatsrechtlich zu Italien. Um von Italien aus Campione zu erreichen, muss man aber durch die Schweiz. Der kleinen Gemeinde fließen pro Kalenderjahr rund 200 Millionen CHF zu. Das ist der Anteil der Gemeinde am Gewinn der berühmten Spielbank „Casino Campione”.
Rechtlich gehört die Enklave mitten im Tessin zur EU. Deutsche brauchen also keine Genehmigung, um ihren Wohnort in das Spielbankdorf zu verlegen. Davon ist auch seit den 60er-Jahren reichlich Gebrauch gemacht worden, über 800 „Landsleute” haben sich dort niedergelassen. Die ausländischen Einwohner sind beim Finanzamt in Como registriert und sollen auch italienische Steuern zahlen: Doch seit Napoleon darf es in Campione keine Banken geben. Die Campionesen führen deshalb ihre Konten und Depots in der Regel in der Schweiz, meist bei Banken in Lugano.
Dort aber gilt das schweizerische Bankgeheimnis, Amtshilfeab-. kommen gibt es nicht.
Für den italienischen Fiskus ist es damit fast unmöglich, die Vermögensverhältnisse der Campionesen und der dort ansässigen Ausländer festzustellen. Paradiesische Zustände für ausländische Residenten. Sie zahlen lediglich eine kümmerliche Steuerpauschale, deren Höhe sich nach dem Lebensstil richtet. Sie profitieren davon, dass langfristig zugezogene Ausländer wie Touristen steuerlich nicht behelligt werden. Ein Umstand, der dadurch begünstigt wird, dass Aufenthaltsbewilligungen nur für mehrere Monate erteilt und dann weiter verlängert werden. Mangels registrierter Daueraufenthalte bleibt die steuerliche Situation ungeprüft. Denn Italien hat Campione keinerlei Steuervorteile eingeräumt. Ein Fehler der deutschen Steuerverwaltung, Campione wegen seiner „Vorzugsbesteuerung” in die Liste der nach dem Außensteuergesetz behandelten Länder aufzunehmen.
Die Lebenshaltungskosten entsprechen denen der Schweiz und zählen damit zu den höchsten Europas. Beim Erwerb von Immobilien wird eine Grunderwerbsteuer (vier Prozent) und beim Verkauf eine Veräußerungssteuer fällig. Als Gesellschaftsform bietet sich die Domizilgesellschaft an, die aus steuerlichen Gründen in der Schweiz ansässig sein sollte.
Doch das Paradies am Luganer See verzeichnet seit einiger Zeit Abgänge, vorwiegend Deutsche, die Campione wieder verlassen. Sie zieht es in die Schweizer Kantone. Denn die bieten vermögenden Ausländern etwas, was die italienischen Steuerbehörden nicht können: den Pauschalisten-Status. Der Ausländer darf mit den Kantonen aushandeln, wie viel Steuern er zahlen möchte. Doch so mancher ausländischer Rückwanderer behält sein Domizil in Campione bei. Er kann dies der italienischen Steuerbehörde gegenüber als „Zweitwohnung” deklarieren. Damit wird er automatisch auch in Italien steuerfrei.
 
Was Campione bietet

Campione ist Nutznießerin des Schweizer Bankgeheimnisses. Weder Mehrwert- und Erbschaftsteuern noch kommunale Abgaben werden erhoben. Die „fehlenden” Einnahmen werden durch das örtliche Spielcasino erwirtschaftet. Faktisch gilt ein Fast-Nullsteuersatz. Obwohl Italienisch Amtssprache ist, wird die deutsche Sprache überall verstanden. Problemlose Wohnsitznahme. Zu beachten ist eine Meldefrist von 48 Stunden bei der sogenannten Fremdenpolizei.

Offshore Belgien

Offshore Belgien

- Fläche: 30519 qkm
- Einwohner: 10,5 Millionen, darunter 5,9 Millionen Flamen, 3,3 Millionen Wallonen, 70000 Einwohner deutschen Ursprungs
- Hauptstadt: Brüssel
- Sprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch
- BIP je Einwohner: 34100 EUR
- Währung: Euro
- Arbeitslosigkeit: 6,9 Prozent
- Inflation: 1,8 Prozent

Belgien durchlebt unruhige Zeiten. Wallonien war einmal der reiche Teil Belgiens. Heute ist Flandern obenauf. Eine Staatsreform soll einen Ausgleich schaffen. Bleibt das Land auf der Strecke? Wissenschaftler verweisen auf die wirtschaftliche Verflechtung der Regionen, bei der das prosperierende, aber stärker alternde Flandern auf Arbeitskräfte aus dem ärmeren Wallonien angewiesen sei. Vernünftig, aber angesichts der emotional aufgeladenen Stimmung unrealistisch scheint die Forderung der Wissenschaftler, fü den Ballungsraum, der das zweisprachige Brüssel, aber auch di umliegenden Provinzen Flämisch- und Wallonisch-Brabant
fasst: „Die belgische Bevölkerung dieser Gebiete muss ermutig werden, dreisprachig zu werden. Und zugleich muss man die Öffnung hin zum Englischen in Anbetracht der Bedeutung diese Sprache für die wirtschaftliche Tätigkeit in ganz Europa fördern.”
 
Sechs sachliche Argumente sollen Investoren überzeugen, Belgien die Treue zu halten. Beispielsweise sollen nur drei Tage vergehen, ehe in Belgien ein Unternehmen nicht nur gegründet, sondern auch seine Tätigkeit aufnehmen kann. Neben der auch kulinarisch begründeten Lebensqualität werden als weitere Trümpfe die sprachlichen und fachlichen Fähigkeiten der Arbeitskräfte angeführt. Außerdem lockt das Land mit einem durch diverse Anreize. gespickten „intelligenten Steuersystem”. Seit 2006 gehört dazu eine Regelung, die es Unternehmen gestattet, fiktive Zinsen auf vestiertes Eigenkapital von der Steuer abzusetzen — ein für Investoren attraktiver, aber für den Staat teurer Spaß, den dieser Mechanismus allein 2007 rund eine Milliarde Euro gekostet hat.
 
Vorteile bietet Belgien vor allem deutschen Unternehmen, die dort ein sogenanntes Coordinations Center gründen, um darüber Akti-i vitäten in anderen Ländern zu koordinieren und zu finanzieren. Da diese Gesellschaften nicht der 39-prozentigen belgischen Körperschaftsteuer unterliegen und nicht der Gewinn, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz der belgischen Betriebskosten besteuert wird, sinkt die Steuerbelastung auf normalerweise zehn oder weniger Prozent. Die dort erzielten Gewinne können dann abgabenfrei nach Deutschland transferiert werden.
Gesellschaftsrecht: Als Offshore-Gesellschaften bieten sich seit 1983 Coordination Centers an. Dabei handelt es sich um Aktiengesellschaften oder GmbHs, die reinen Holding-Charakter haben. und hauptsächlich mit Finanzgeschäften für ihre Auslands-Mütter beschäftigt sind. Ziel: Steuerpflichtige Gewinne von der in einem
Hochsteuerland ansässigen Mutter abzuziehen und in Belgien mit einem Steuersatz zu versteuern, der nahe null liegt.
 
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Belgien leistet umfassende Rechts- und Amtshilfe. Banken erteilen den Finanzbehörden Auskunft bei Einspruch gegen einen Steuerbescheid, sofern Bankunterlagen als Beweismittel erforderlich sind; bei steuerlichen Ermittlungsverfahren, wenn die Finanzbehörden konkrete Anhaltspunkte auf Beihilfe der Bank zur Steuerhinterziehung haben. Kontrollmitteilungen an ausländische Steuerbehörden erfolgen nicht.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Belgien zahlen 15 Prozent Spitzensteuersatz, wenn sie ihren Beruf im Ausland ausüben. Belgien tauscht mit anderen EU-Mitgliedstaaten keine Kontrollmitteilungen über Kapitalanlagen aus und behält stattdessen anonym 15 Prozent Quellensteuer auf Zinserträge von Ausländern ein.

Offshore Andorra

Offshore Andorra

- Fläche: 453 qkm
- Hauptstadt: Andorra la Vella
- BIP je Einwohner: 21 600 EUR
- Arbeitslosigkeit: 0,0 Prozent
- Einwohner: 66000
- Sprache: Katalanisch
- Währung: EUR
- Inflation: 3,2 Prozent

Das Fürstentum steht seit 1278 unter gemeinsamer Schutzherrschaft von Frankreich und Spanien und liegt in den Ost-Pyrenäen zwischen diesen beiden Ländern. Die beiden „Lehnsherren” von Andorra sind der spanische Bischof von Urgel und der französische Staatspräsident. Der Zwergstaat ist für seine fremdenfeindliche Einstellung bekannt. Dort ansässige Ausländer klagen über eine gewisse Rechtlosigkeit gegenüber den nur 9000 „echten” Andorranern.

Privatpersonen bietet die quirlige Hauptstadt Andorra la Vella Anreize, hauptsächlich wegen der Möglichkeit, steuerfrei einkaufen zu können, denn das versteckt gelegene Fürstentum hat sich zwischenzeitlich zum größten Duty-free-Shop Europas entwickelt. Rund 13 Millionen Tagestouristen strömen jährlich in die Hauptstadt, um dort preiswert einkaufen zu können, Waren im Wert von rund 400 Millionen Euro im Jahr. Wer als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Andorra haben will, muss eine zinsfreie Einlage als Sicherheit hinterlegen, in Andorra eine Immobilie besitzen oder mieten und seinen ersten Wohnsitz dorthin verlegen. Ausländer dürfen Grundstücke bis zu 1 000 qm erwerben. Im Vergleich zu den angrenzenden Gebieten Frankreich und Spanien sind die Immobilienpreise jedoch sehr hoch. Derzeit nutzen rund 5 000 Steuerflüchtige die Steuerfreiheiten in den Pyrenäen.

Gesellschaften: Für Ausländer besteht nur die Möglichkeit, für einen horrenden Preis von 2 500 bis 15 000 Euro eine bestehende Firma zu kaufen und — glücklichenfalls — dabei auch die Mehrheit zu behalten, denn der andorranische Patron behält sich eine ZweiDrittel-Beteiligung vor. Ausländer selbst dürfen keine Posten bekleiden. Der Verwaltungsratspräsident muss natürlich ein Andorraner sein oder einer der wenigen Ausländer, die es mindestens 20 Jahre dort ausgehalten haben. Üblich ist die spanische S.A. oder S.L., die dann weltweit tätig sein kann. Derzeit werden in Andorra allerdings nur Firmengründungen mit ausländischer Beteiligung genehmigt, wenn diese auch tatsächlich im Land selbst aktiv tätig wird.

Eine Firmengründung im Fürstentum erfordert generell mehr Aufwand und Kosten als etwa in Gibraltar oder Panama. Man muss einen Antrag auf Gründung beim Department für Wirtschaft stellen. Es gibt also in Andorra keine reinen Offshore-Gesellschaften mehr. Alle dort ansässigen Firmen verfügen somit auch über ein vorhandenes eigenes Büro. Bei der Abwicklung von internationalen Geschäften ist das von Vorteil, da eine Andorra-Firma bei den Finanzämtern im Ausland weniger aufstößt als etwa eine Gesellschaft in Gibraltar oder Liechtenstein.

Ob es angesichts der neuen Rechtslage Sinn macht, Aktivitäten Andorra zu planen, hängt vom Einzelfall ab. Der Vorteil des Fürstentums ist, dass es sich nicht nur als Geschäftssitz, sondern auch als Wohnsitz anbietet. Wer dann eine Firma hat, kann sich dort an stellen, was wiederum zum Aufenthalt im Land berechtigt.

Wichtig: Andorras Zukunft ist gesichert. In Verträgen mit der EU; — der Andorra nicht angehört — wurde der steuerliche Sonderstatus festgeschrieben. Dennoch: Der Zwergstaat ist in jeder Hinsicht von seinen Nachbarn abhängig.
 
 
Steuerparadies Andorra
Es gibt keine direkte Besteuerung. Das Fürstentum erhebt weder von natürlichen noch von juristischen Personen Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag-, Grund- oder Erbschaftsteuern, es gibt auch keine Mehrwertsteuer, lediglich indirekte Abgaben auf Bankeinlagen (0,25 Prozent), Versicherungsprämien (0,5 Prozent) und Hotelkosten. Importe werden zwischen drei Prozent (wichtige Rohmaterialien) und 25 Prozent (Luxusgüter) besteuert. Gesellschaften werden jährlich pauschal besteuert: G mbHs mit 735 Euro, AGs mit 808 Euro.
Bei Neugründung fällt eine einmalige Einschreibgebühr von 661 Euro für beide Gesellschaftsformen an. Die einzige Steuer, die von den Bürgern eingefordert wird, ist eine Wohnsteuer, die bei maximal 80 Euro pro Jahr liegt. Der Höchstsatz bei den Sozialabgaben liegt bei nur sechs Prozent des Arbeitseinkommens. Geplant sind die Einführung einer Erbschaftsteuer, einer indirekten Steuer auf Dienstleistungen sowie einer Ökosteuer zum Schutze der Umwelt.
Darüber hinaus hat Andorra Anfang 2006 das System der indirekten Steuern eingeführt, die ungefähr ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen.
Eine echte Steueroase also für solche, die dort wohnen, als Andorraner oder ausländischer Resident. Bei Steuerausländern wird auf Druck der EU allerdings seit 2005 eine Quellensteuer von 15 Prozent auf Zinserträge erhoben. Dennoch: Der Zwergstaat in den Pyrenäen ist für jene Ausländer hochinteressant, die ihr Vermögen mobilisieren können, um in den Pyrenäen ihren Wohnsitz zu nehmen. Im Vergleich zu anderen europäischen Steueroasen wie Liechtenstein, die Channel Islands oder Monaco sogar noch günstig.
Trotzdem weist der Staatshaushalt, der bei etwas über 300 Millionen Euro liegt, regelmäßig einen Überschuss aus. Hier in den Pyrenäen gibt es weder Arbeitslosigkeit noch Kriminalität.
 
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine
Politische Risiken: Keine
Rechtssystem: Katalanisches Recht, Verträge durch zwei Notare beurkundet
Patentschutz: Entsprechend den französischen internationalen Verträgen
Wohnsitznahme: Zurückhaltend
Doppelbesteuerungsabkommen: Keine
Lebenshaltungskosten: Entsprechen dem Niveau Spaniens, jedoch hohe Immobilienpreise
Verkehrsverbindungen: Auto: über Barcelona; Bahn: über La Tour/ Frankreich; Flug: über Barcelona, dann zum Regionalflughafen La Seu
d’Urgel
 
Andorras Schicksal
Als Steuerparadies liegt Andorra inmitten einer hoch besteuerten Europäischen Union, der das Fürstentum, allem Anschein zuwider, nicht angehört, obwohl der Euro hier die Währung ist. Diese geopolitische Ausnahme verzinst sich im unerhörten Reichtum des Einkaufsparadieses Andorra. Und damit das so bleibt, wehren sich die Andorraner mit aller Macht gegen das Begehren der Europäischen Union, sich in steuer-, zoll- und wirtschaftsrechtlichen Fragen dem gestrengen EU- Standard, der in den ehemaligen Vormündern Spanien und Frankreich gültig ist, anzupassen. Mit einer gewissen Scheinheiligkeit beharrt man in Andorra darauf, dass der Wohlstand des Fürstentums fast ausschließlich von seiner touristischen Attraktion herrührt, die jährlich rund zehn Millionen Besucher anlockt.
Der bloße Augenschein von Andorra zeigt jedoch etwas anderes. Ausschlaggebend für den sehr neureichen Wohlstand, von dem das Stadtbild unübersehbar kündigt, sind zum einen auch die zahlreichen Banken, die wenigstens so diskret sind wie die in der Schweiz oder in Liechtenstein. Zum anderen ist es die Attraktion eines von Zöllen und Mehrwertsteuer freien Konsumangebots, das Tabakerzeugnisse, Spirituosen, Kosmetika, Pelzwaren oder HiFi-Geräte hier so konkurrenzlos billig macht wie nirgendwo sonst in Europa.

Offshore Inguschetien

Offshore Inguschetien

- Fläche: 3 600 qkm
- Hauptstadt: Magas
- Währung: Russ. Rubel
- Inflation: k.A
- Einwohner: 481 600
- Sprachen: Inguschisch, Russisch
- BIP je Einwohner: k.A.
- Arbeitslosigkeit: k.A.

Die im Nordkaukasus gelegene Republik Inguschetien ist Teil der Russischen Föderation. Sie grenzt im Westen und Norden an Nordossetien, im Osten an Tschetschenien und im Süden an Georgien. Ein Land wie aus Zeiten, in denen die Moderne nicht einmal morgendämmerte. Wirtschaftlich von Bedeutung: Landwirtschaft.
Das soll sich aus Moskauer Sicht ändern. Denn in Inguschetien hat Russland sein erstes Offshore-Zentrum ins Leben gerufen. Voraussetzung dafür war ein Bundesgesetz, mit dem internationale Geschäftszentren bestätigt werden. Für internationale Unternehmen (IBCs) gilt ein großzügiges Angebot steueroasenähnlicher Anreize: Geheimhaltung, Garantie des IBC-Status auf 20 Jahre, Befreiung von russischen Steuern, geringe Kapitalanforderungen sowie niedrige Verwaltungsgebühren.


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