Offshore Großbritannien
Steueroase Großbritannien
- Fläche: 244108 qkm
- Hauptstadt: London
- BIP je Einwohner: 34700 EUR
- Arbeitslosigkeit: 5,4 Prozent
- Einwohner: 60,3 Millionen
- Sprache: Englisch
- Währung: Pfund Sterling
- Inflation: 2,2 Prozent
Trotz Bankenrettung erwarten die Briten eine lange Rezession. Alle Indikatoren für die britische Wirtschaft zeigen Ende 2008 nach unten. Die Finanzdienstleister haben als Konjunkturlokomotive ausgedient. Auf dem Immobilienmarkt sind die Korrekturen schmerzhaft, die Hauspreise sind im Durchschnitt um ein Achtel gefallen. Die Abschwächung des Pfund Sterling zeigt keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Arbeitslosenzahlen steigen an und der private Konsum stagniert. Wie der Bankensektor müssen die privaten Haushalte nun ihre im europäischen Vergleich enorm hohe Verschuldung reduzieren. Das wird Jahre dauern. Im langen Boom seit Anfang der 90er-Jahre lebten die Briten über ihre Verhältnisse. Im Vertrauen auf ewig steigende Hauspreise verschuldeten sich die Haushalte immer mehr. Doch mit der Finanzkrise drehten die Banken den Kredithahn zu, gleichzeitig schossen die Preise für Lebensmittel und Energie in die Höhe. Die Briten müssen das Sparen neu entdecken.
Dennoch, in Europa ist Großbritannien für Investoren erste Wahl. Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren mehr ausländische Direktinvestitionen angezogen. Der Bestand ist inzwi schen auf über 750 Milliarden Euro angewachsen. Weltweit stehen nur die USA besser da, wie die Welthandelskonferen UNCTAD jüngst festgestellt hat. Warum? Weil Großbritannien nicht nur als Absatzmarkt interessant ist, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen und ein positives Umfeld für ausländische Unternehmen bietet. Nach über einem Jahrzehnt Wachstum ist die britische Wirtschaft mittlerweile die zweitgrößte in Europa und global auf Platz vier vorgerückt. Die Zuwachsraten lagen dabei regelmäßig über dem EU-Durchschnitt. Für die kommenden Jahre wird ein Wachstum von voraussichtlich 1,75 bis 2,25 Prozent prog-, nostiziert. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass Großbritannien auch der aktuellen Krise an den internationalen Finanzmärkten trotzen kann. Dennoch bleiben Blessuren nicht aus: Immer mehr: Verkaufsschilder werden an die Häuser genagelt, im Bankenbereich drohen bis zu 40000 Stellenstreichungen. Doch das Land is in zahlreichen Zukunftsbranchen bestens aufgestellt. Weltweit. führende Forschungsnetzwerke sowie die vier besten europäischen Universitäten liegen in Großbritannien.
Für Ausländer aber lässt es sich auf der Insel gut leben: Steile Felsklippen, weite Strände, sanft geschwungene Hügellandschaften, glasklare Seen, windgepeitschte Hochmoore, herrschaftliche Landsitze, urige Pubs, prasselnde Kaminfeuer oder gastfreundliche Tee- und Whiskeytrinker. Und London ist die aufregendste Stadt Europas. Deren kosmopolitische Ausstrahlung ersetzt Weltreisen, gleichzeitig ist sie jedoch Spiegelbild britischen Wesens und englischer Lebensart. Wenn man dann als Deutscher auch noch in Großbritannien seinen Wohnsitz nimmt, ist man in der Heimat alle
Steuern los. Möglich wird das durch drei Besonderheiten:
- Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen,
- der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence” und „Domicile” und
- die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen.
Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domide”. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident” sein, aber in Großbritannien kein „Domicile” haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!). Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).
Wichtig: Es gibt kein DBA Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer.
Drakonische Steuereintreiber — auch bei Ausländern
Großbritannien ist kein Niedrigsteuerland mehr, der Druck, die britischen Staatskassen zu füllen, ist erheblich. Seit zwei Jahren verfolgt das britische Finanzministerium daher die Politik, systematisch Schlupflöcher im Steuersystem zu schließen. Dabei schränkt es nicht nur illegale Steuerhinterziehung, sondern auch legale Steuervermeidung ein. Sondereinheiten der Finanzbehörden wurden geschaffen, die sich bestimmte Unternehmen, Besserverdienende und in Großbritannien steuerpflichtige Ausländer vorknöpfen, um Steuern einzutreiben. Die Steuervorschriften werden dabei immer enger ausgelegt. Unternehmen und Vermögende müssen darlegen, wie sie vorgehen, um Steuern zu vermeiden. Davon betroffen sind auch in Großbritannien tätige Ausländer, die nur das britische, nicht aber das Welteinkommen in Großbritannien versteuern müssen. Von dieser legalen Praxis versuchen die britischen Finanzbehörden immer öfter abzuweichen, mit dem Ziel, die Steuerbasis auf das gesamte Welteinkommen auszuweiten. Es ist also wohl nur (noch) eine Frage der Zeit, bis die oben angeführten Steuerprivilegien für Ausländer hinfällig werden. Vorsicht ist bereits heute angesagt.
Großbritannien für Investoren
Großbritannien lockt ausländische Investoren mit einem milden Investitionsklima. Neben den im EU-Vergleich niedrigen Standortkosten und einem stark deregulierten Arbeitsmarkt gilt seit 1999
ein Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 300000 Pfund zahlen sogar nur 20 Prozent.
Als Offshore-Gesellschaften eignen sich die Rechtsformen der „Non Resident Company” sowie der „International Headquarte Company” (IHC). Bei einer Non Resident Company müssen Geschäftsführer und Eigentümer in einem Land ansässig sein, mit dem Großbritannien ein DBA unterhält. Das kann dann im Einzelfall zu einer Steuerbefreiung sämtlicher ausländischer — „NonUK” — Einkünfte führen.
Beispiel: Großbritannien unterhält mit Portugal ein DBA. Wird nun’ eine britische Non Resident Company von Madeira aus gesteuert,. ist diese weder auf Madeira noch in Großbritannien steuerpflichtig. Bei einer International Headquarter Company, bei der mindestens 80 Prozent der Unternehmensanteile von Nichtansässigen gehalten werden, werden beispielsweise ausländische Dividendeneinnahmen steuerlich begünstigt, da die im Ausland entrichteten Steuern voll gegen die UK-Steuer angerechnet werden können.
Weitere Informationen für Unternehmen, die den Schritt nach Großbritannien planen, bietet die britische Wirtschaftsförderung.
Was Ausländer steuerlich wissen müssen
Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.
Weitere Aspekte:
Nach 17 von 20 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence” in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden.
Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden. Wer also aus Deutschland nach Großbritannien zieht, sollte nach fünf Jahren einen Trust gründen.
Ausländer sollten steueroptimiert denken
Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch eine britische Steuerberatungskanzlei ist Großbritannien eine Steueroase für Personen, deren „Domicile” außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence” und „Domicil” liegt darin, das „Domicil” voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.
Checkliste: Resident non Domiciled — was muss steuerlich beachtet werden?
Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB
Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit — ausgeübt in GB
Für Auslandseinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen
Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB
Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:
- Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)
- Reines Kapitalkonto (2)
- Kapitalgewinnkonto (3)
- Kapitaleinkünftekonto (4)
Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge
Steuerliche Konsequenz
Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.
Planungsschritte
In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.