Fiskus knöpft sich internationale Unternehmen vor
Die Steuerbehörden haben die Prüfung von grenzüberschreitenden Rechnungen zwischen verschiedenen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns verstärkt. Konzerne betrachten nach einer Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young diese Verrechnungspreise als Risiko für ihren Jahresabschluss. Verschärft haben sich der Studie zufolge auch die Anforderungen an die Regeltreue (Compliance) durch die jüngsten Entwicklungen in der Rechnungslegung. So wurden in Deutschland die Dokumentationspflichten für Unternehmen ausgeweitet, damit die Betriebsprüfer der Finanzämter die Verrechnungspreise genauer unter die Lupe nehmen können.
Deren genaue Prüfung ist für alle Staaten wichtig, weil sie für international tätige Unternehmen ein wichtiges Mittel zum Steuersparen bieten. Durch eine hohe Bewertung von Leistungen durch Tochtergesellschaften — etwa Vertrieb, Warenlieferungen, Lizenzen, Forschung und Entwicklung oder Darlehen — lassen sich nämlich Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen verlagern. Immaterielle Wirtschaftsgüter bieten da mehr Spielraum als etwa die Herstellung und Lieferung von Vorprodukten. Auch China und Russland wollen demnächst einschlägige Bestimmungen erlassen.
Die Fiskalbehörden werden zwar aggressiver, doch wenn Unternehmen deshalb ihre Bewertung zu vorsichtig vornehmen, droht ihnen eine langjährige Doppelbesteuerung derselben Wertschöpfung in zwei verschiedenen Staaten. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, sind Vorabverständigungen mit den Behörden. Eine normale Voranfrage beim Bundeszentralamt für Steuern kostet zwar rund 20000 Euro Bearbeitungsgebühr, schafft aber dauerhaft Sicherheit, wenn ein Unternehmen etwa seine eigene Struktur grundlegend umkrempeln will. Die Unternehmen müssen dabei zwar alle Karten auf den Tisch legen, aber beide Seiten versuchen, eine vernünftige Lösung hinzukriegen. Nur etwa ein Viertel der infrage kommenden Unternehmen mit Töchtern im Ausland kennt und nutzt diese steuersparende Möglichkeit.
Als neues Problem hat die Untersuchung das unterschiedliche Vorgehen von Steuer- und Zollbehörden ausgemacht. Die arbeiten zwar zusammen, doch während der Steuerbeamte ein Interesse daran hat, Importe (und damit die abzugsfähigen Betriebsausgaben) möglichst niedrig anzusetzen, strebt der Zöllner nach möglichst hohen Bewertungen und damit Abgaben. Auch klaffen deren Vorschriften auseinander: Werden etwa Nudeln eingeführt, zählt für den Zoll nur der Materialwert des Teigprodukts. Für den Finanzbeamten ist dagegen auch der Markenwert ein wichtiger Preisfaktor. Unternehmen sollten daher ihre internen Preissysteme besser koordinieren, um Betriebsprüfern keinen Anlass für Steuernachforderungen zu geben.