Fiskus knöpft sich internationale Unternehmen vor

Die Steuerbehörden haben die Prüfung von grenzüberschreiten­den Rechnungen zwischen verschiedenen Unternehmen innerhalb desselben Konzerns verstärkt. Konzerne betrachten nach einer Analyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young diese Verrechnungspreise als Risiko für ihren Jahresabschluss. Verschärft haben sich der Studie zufolge auch die Anforderungen an die Re­geltreue (Compliance) durch die jüngsten Entwicklungen in der Rechnungslegung. So wurden in Deutschland die Dokumenta­tionspflichten für Unternehmen ausgeweitet, damit die Betriebs­prüfer der Finanzämter die Verrechnungspreise genauer unter die Lupe nehmen können.

Deren genaue Prüfung ist für alle Staaten wichtig, weil sie für in­ternational tätige Unternehmen ein wichtiges Mittel zum Steuer­sparen bieten. Durch eine hohe Bewertung von Leistungen durch Tochtergesellschaften — etwa Vertrieb, Warenlieferungen, Lizen­zen, Forschung und Entwicklung oder Darlehen — lassen sich näm­lich Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen verlagern. Im­materielle Wirtschaftsgüter bieten da mehr Spielraum als etwa die Herstellung und Lieferung von Vorprodukten. Auch China und Russland wollen demnächst einschlägige Bestimmungen erlassen.

Die Fiskalbehörden werden zwar aggressiver, doch wenn Unter­nehmen deshalb ihre Bewertung zu vorsichtig vornehmen, droht ihnen eine langjährige Doppelbesteuerung derselben Wert­schöpfung in zwei verschiedenen Staaten. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, sind Vorabverständigungen mit den Behörden. Eine normale Voranfrage beim Bundeszentralamt für Steuern kostet zwar rund 20000 Euro Bearbeitungsgebühr, schafft aber dauer­haft Sicherheit, wenn ein Unternehmen etwa seine eigene Struk­tur grundlegend umkrempeln will. Die Unternehmen müssen dabei zwar alle Karten auf den Tisch legen, aber beide Seiten versuchen, eine vernünftige Lösung hinzukriegen. Nur etwa ein Vier­tel der infrage kommenden Unternehmen mit Töchtern im Aus­land kennt und nutzt diese steuersparende Möglichkeit.

Als neues Problem hat die Untersuchung das unterschiedliche Vor­gehen von Steuer- und Zollbehörden ausgemacht. Die arbeiten zwar zusammen, doch während der Steuerbeamte ein Interesse daran hat, Importe (und damit die abzugsfähigen Betriebsausga­ben) möglichst niedrig anzusetzen, strebt der Zöllner nach mög­lichst hohen Bewertungen und damit Abgaben. Auch klaffen deren Vorschriften auseinander: Werden etwa Nudeln eingeführt, zählt für den Zoll nur der Materialwert des Teigprodukts. Für den Finanzbeamten ist dagegen auch der Markenwert ein wichtiger Preisfaktor. Unternehmen sollten daher ihre internen Preissysteme besser koordinieren, um Betriebsprüfern keinen Anlass für Steuer­nachforderungen zu geben.

 

 

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