Exempt Company

Die in der Regel für nicht ansässige Personen steuerfreie Gesell­schaftsform britischen Ursprungs ist heute weltweit im Angebot. Bevorzugt werden Patente, Warenzeichen, Urherberrechte oder Beteiligungen über eine Exempt Company gehalten. Wer aus­schließlich Wertpapiervermögen und sonstige Einlagen beispiels­weise in der Karibik verwalten will, kann schon für rund 1 000 US- Dollar eine „Exempted Company” gründen. Der Eigentümer kann von Europa aus über Kreditkarten jederzeit Bargeld von den Kon­ten der Gesellschaft abheben. Mit der Firmengründung erhält er z.B. auf den Cayman Islands auch die Garantie, von jeder Abga­benpflicht befreit zu sein, falls sich dort zwischenzeitlich die Ge­setz- oder Steuersituation ändern sollte. Die Gesellschafter bleiben nur gegenüber der Bank nicht anonym. Der wirtschaftlich Berech­tigte und allgemeine Informationen über den Firmeninhaber müssen gegenüber der Bank — nicht gegenüber Dritten — bekannt ge­macht werden. Bis zum Einlagekapital von 50000 US-Dollar sind nur minimale jährliche Lizenzgebühren fällig.

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