Österreich lockert sein Bankgeheimnis
Freitag, 13. März 2009:
Unter dem Druck der großen Industriestaaten lockert jetzt auch Österreich sein striktes Bankgeheimnis.
Bisher wurden Auskunft über Kontoinhaber nur bei Strafverfahren gegeben. Jetzt reicht ein „begründeter Verdacht“ auf Steuervergehen des Kontoinhabers. Der Verdacht müsse aber gut dokumentiert sein.
Grundsätzlich ändere sich am Bankgeheimnis nichts, betonte Finanzminister Josef Pröll. Daher müsse das Österreichische [...]