Steueroase Irland
- Fläche: 70282 qkm
- Hauptstadt: Dublin
- Währung: Euro
- Inflation: 2,7 Prozent
- Einwohner: 4,16 Millionen
- Sprachen: Irisch, Englisch
- Arbeitslosigkeit: 6,0 Prozent
- BIP je Einwohner: 453000 EUR
Die Wirtschaftsflaute in Irland ist ein Grund für die steigende Europaskepsis der Iren und ihre Ablehnung des Referendums zum Lissabon-Vertrag. Nach dem Aufstieg vom einstigen Armenhaus Europas zum Musterschüler geriet die irische Wirtschaft in jüngste
Zeit ins Trudeln. Irlands euphorische Jahre als „keltischer Tiger” und Wirtschaftswunder des Nordens sind vorbei.
Die Ernüchterung ist 2008 groß, nicht nur wegen der Finanz marktkrise und den Rezessionsängsten in den USA. Irlands Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität steht auf dem Prüfstand. Viele irische Unternehmen trifft der starke Wechselkurs des Euro gleich. doppelt: Irlands größte Handelspartner sind Großbritannien und die USA. Die Währungen beider Länder sind gegenüber dem Euro deutlich abgewertet worden, haben mithin einen erheblichen Teil’ preislicher Wettbewerbsvorteile irischer Produzenten zunichte gemacht. Auch ist der rasante Aufschwung der Bauindustrie vorbei.
Die Euphorie der Verbraucher ist verflogen. Da ist es für den Inselstaat nur ein schwacher Trost, dass zahlreiche britische Unternehmen planen, ihren Steuersitz nach Dublin zu verlegen. Denn Großbritannien hat seine Steuergesetze verschärft: Zwar wurde der Körperschaftsteuersatz von 30 auf 28 Prozent reduziert, aber die Besteuerung ausländischer Mitarbeiter wurde ausgeweitet,
und andere, wesentliche Steuervergünstigungen für Unternehmen gestrichen.
Noch immer lockt der grüne Inselstaat ausländische Direktinvestitionen mit einem Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent an und wirbt mit günstiger Besteuerung ausländischer Mitarbeiter und Steuererleichterungen auf Forschungsaufwendungen. Die Standortvorteile, niedrige Löhne und kräftige Investitionen in die Infra struktur mit finanzieller Unterstützung der EU seit Beginn der neunziger Jahre haben geholfen, Hunderte von Unternehmen nach Irland zu locken. Die Auslandsinvestitionen kurbelten einen Wirtschaftsaufschwung an, der das „Armenhaus Europas” in eine blühende Volkswirtschaft mit zweistelligen Wachstumsraten ver
wandelte.
Irland kämpft an mehreren Fronten um sein Wirtschaftswunder:
- Zunächst hat sich die internationale Wettbewerbsposition verschlechtert. Mit dem Zugang der neuen Beitrittsländer zur EU erhielt Irland in Osteuropa zunächst nur Konkurrenz bei lohnintensiver Fertigung mit eher schlecht ausgebildeten Arbeitskräften. Aber das Ausbildungsniveau der osteuropäischen Staaten holt auf und damit auch die Konkurrenz gegenüber den Iren, die sich auf hochwertige Produktion, pharmazeutische Produktion, Medizintechnik und Informationstechnologie spezialisiert haben.
- Im Rahmen der Globalisierung spürt das Land zudem die Konkurrenz von Ländern wie Indien. Von den ehemaligen amerikanischen Computerbauern sind fast alle Produzenten abgewandert oder haben ihre Belegschaft kräftig reduziert, in Indien hingegen deutlich ausgeweitet. Das heißt nicht, dass Irland keine Direktinvestitionen mehr anzöge und Arbeitsplätze schafft. Im Bankgewerbe wurden in den letzten Jahren Tausende neuer Arbeitsplätze geschaffen. Heute sind in Irland rund 40000 Mitarbeiter im Bankwesen tätig, meist für Fondsgesellschaften und Vermögensverwaltungen. Doch das rasante Wachstum des gesamten irischen Arbeitsmarktes hat 2008 deutlich nachgelassen.
- Gleichzeitig spürt Irland den scharfen Einbruch in der Baubranche. Nach Gründung der Europäischen Währungsunion sorgte ein für Irland eigentlich zu niedriges Zinsniveau für ein überproportionales Bauwachstum. Auch kurbelten Strukturmittel der EU und der Zuzug billiger Arbeitskräfte die Bautätigkeit an. Hinzu kam Anfang 2007 die Ausschüttung von mehr als 15 Milliarden Euro von Sondersparkonten der Iren (SSIAs). Doch jetzt drückt der Schuh: Steigende Energie- und Lebensmittelkosten, verschärfte Hypothekenbedingungen und die Sorge, die EZB’ könnte die Zinsen erhöhen, belasten die Verbraucher.
Es ist das erste Mal seit zehn Jahren, dass die Iren mit Wirtschaftsflaute, Entlassungen und einer auf 5,9 Prozent steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert werden.
Irland muss sich umstellen. Im Lande wird erkannt, dass die Forschung mehr gefördert werden muss. Die Ausbildung wird forciert, denn mit Billigarbeitskräften kommt Irland gegen die Konkurrenz anderer Staaten nicht mehr an. Gleichzeitig bemüht sich das Land, das Wirtschaftswachstum auf mehrere Branchen zu verteilen. Die Anwerbung von Finanz- und Dienstleistungsunternehmen wird forciert. Zudem versucht man, zusätzliche Finanzmittel aufzuspüren.
Die Folge: Das Finanzamt besteuert ausländische Arbeitskräfte künftig voll. Dies soll dem Staat bisher entgangene Steuermittel von 100 Millionen Euro im Jahr einbringen. Das trifft’ Zehntausende ausländischer Arbeitskräfte, die in den irischen Boomjahren dem Ruf des keltischen Tigers gefolgt sind.
Devisenkontrollen: Ja; für Non Resident Companies, Industrieansiedlungen oder Wohnsitznahmen von Ausländern werden jedoch Sondergenehmigungen erteilt.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine
Rechtssystem: Basiert auf dem britischen Common Law, mit weiteren nationalen Gesetzen, die seit der Unabhängigkeit im Jahr 1922 erlassen wurden.
Patentrecht: Basiert auf dem britischen Patentrecht. Werden die Entwicklungsarbeiten für ein Patent in Irland durchgeführt, bestehen dafür Steuervergünstigungen.
Wohnsitznahme: Für EU-Angehörige problemloses Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung
Deutsche Gewinnsteuer umgehen
Unter bestimmten Umständen werden Gewinne, die in Irland der Steuer unterlagen, beim Anteilseigner in Deutschland jedoch nicht mehr besteuert. Man erreicht das über eine deutsche Personengesellschaft, die als Muttergesellschaft für ein deutsches Unternehmen mit einer irischen Tochtergesellschaft fungiert. Wenn dan ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft besteht, wird das Einkommen der iri schen Niederlassung des deutschen Unternehmens den Gesellschaftern der Personengesellschaft so zugerechnet, als ob die Pere sonengesellschaft selbst die Aktivitäten in Irland durchführte.
Um sicherzustellen, dass ein Gewinnabführungsvertrag steuerlic anerkannt wird, muss das beherrschte Unternehmen finanziell; wirtschaftlich und organisatorisch in das herrschende Unterneh men eingegliedert sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Ka pitalgesellschaft nach irischem Steuerrecht nicht als in Irland an sässig beurteilt wird und die Niederlassung eine aktive Tätigkeit ausübt, die zu aktiven Einkünften führt, oder passive Einkünfte ohne Kapitalanlagecharakter erwirtschaftet, damit die Hinzurechnungssteuer nicht greift.
§12a der deutschen Gewerbeordnung ermöglicht es, dass sich eine irische Non-Resident-Gesellschaft auch von Deutschland aus geschäftlich betätigen kann.
Irland bietet ausländischen Unternehmen heute zwar immer noch attraktive Steuersätze. Das hohe Preisniveau bei Löhnen und Lohnstückkosten schreckt aber vor allem mittelständische Unternehmen vor finanziellen Neuengagements auf der grünen Insel ab. Sie fühlen sich heute in den neuen EU-Staaten besser aufgehoben.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, davon ausgenommen sind Non Resident Companies.
Lebenshaltungskosten: Erheblich unter deutschem oder schweizer Niveau
Gesellschaften: Für Ausländer kommt nur die Limited Liability Company und hier die Form der Private Limited Company infrage. Die Aktien können zu 100 Prozent in ausländischem Besitz sein. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Direktoren, die im Ausland ansässig sein können.
Minimumaktienkapital: vier Euro; Gründungsdauer: ein bis zwei Tage; Gründungskosten: Stempelgebühr 65 Euro sowie einen Prozent des 6 350 Euro übersteigenden Kapitals; Kosten des örtlichen Beraters: 130-3200 Euro; Laufende Kosten: Domizilierungsgebühr: 470 Euro, Berater: 130-3 200 Euro
Wie Ausländer und Investoren besteuert werden
Natürliche Personen werden beim Einkommen progressiv zwischen 20 und 60 Prozent besteuert. Das trifft in der Regel auch auf Ausländer zu, die in Irland einen festen Wohnsitz — auch zur Miete — haben. Gänzliche Steuerfreiheit bleibt Schriftstellern, Komponisten, Malern oder Bildhauern vorbehalten. Doch es lohnt sich selten für eine Einzelperson mit Tantiemeneinkommen, das Tantiemenspiel über Zwischen- oder Briefkastenfirmen zu spielen. Außer es geht um größere Beträge, die die bei Gesellschaftsgründung anfallenden Kosten nicht nur ausgleichen.
Für Gesellschaften bietet Irland erhebliche Steuererleichterungen und Steuerfreiheiten bei Ansiedlung neuer Industrien zur Arbeitsplatzbeschaffung, bei Patenteinnahmen sowie für bestimmte Finanz- und Non-Resident-Gesellschaften.
Zwischen 2006 und 2025 gilt eine Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent. Werden bei Patenten die Entwicklungsarbeiten auf der Insel durchgeführt, sind alle daraus entstehenden Lizenzerlöse steuerfrei. Für Finanzgesellschaften galt bis Ende des Jahres 2005 eine Körperschaftsteuer von jährlich zehn Prozent, danach bis 2025 ein Satz von 12,5 Prozent. Vorausgesetzt, dass bei einer Gesellschaft das Management und die Aktionäre außerhalb Irlands ansässig sind, sämtliche Managemententscheidungen im Ausland getroffen werden und keinerlei geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten in Irland stattfinden, wird sie als Non-Resident-Gesellschaft eingestuft und ist von der Körperschaftsteuer befreit.
Um diese steuerlichen Vorzüge zu nutzen, muss ein Unternehmen in Irland ansässig sein, d.h. Geschäftsleitung und Kontrolle müssen sich auf der Insel befinden. In der Praxis wird ein Unternehmen als „steuerlich ansässig” qualifiziert, wenn sich die Unternehmensleitung in Irland befindet. Dabei ist der Ort der Unternehmensgründung ohne Bedeutung.
Unter dem deutsch-irischen Doppelbesteuerungsabkommen sind die Gewinne einer irischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens von der deutschen Besteuerung befreit.
Diese Steuerbefreiung wird aber nicht an die deutschen Anteilseigner weitergegeben, wenn die Gewinne von der deutschen Muttergesell schaft ausgeschüttet werden. Es ist also sinnvoll, diese im deutschen Unternehmen zu thesaurieren.
Die Freihandelszone Shannon bietet die gleichen Steuererleichterungen auch für Exportgewinne, die nicht nur von Industriebetrieben, sondern auch von Handels- und Dienstleistungsbetrieben erzielt werden.
Weitere irische Lockvögel
Der Staat gewährt einmalig bis zu 12 700 Euro für jeden neuen Vollzeitarbeitsplatz.
Wer neue Produkte oder Verfahren kreiert, kann bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 300 000 Euro kassieren.
Die irische „Limited” ist in der Regel in maximal zehn Tagen im Register eingetragen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Ein Gesellschafter reicht zur Gründung.